Keine Anlageberatung, keine Rangliste. Diese Seite sagt
nicht, ob, wann oder wie viel Sie kaufen sollten, und nicht, welcher
Anbieter zu Ihnen passt. Die Reihenfolge folgt dem Sitz der Aufsicht, nicht
einem Urteil. Gebühren stehen bewusst nirgends — sie ändern sich häufiger
als jede Übersicht.
Risikohinweis. Kryptowerte schwanken stark im Wert, ein
Totalverlust ist möglich. Eine MiCA-Zulassung heißt, dass ein Anbieter
beaufsichtigt wird — sie schützt nicht vor Kursverlusten, und für
Kryptowerte gibt es keine Einlagensicherung wie für ein Bankkonto.
Warum nur zugelassene Anbieter
Seit Ende 2024 gilt in der EU die Verordnung über Märkte für Kryptowerte,
kurz MiCA. Wer in Deutschland Kryptowerte verwahrt, tauscht oder verkauft,
braucht dafür eine Zulassung — entweder von der BaFin oder von der Aufsicht
eines anderen EU-Staats, die dann für Deutschland mitgilt. Die europäische
Wertpapieraufsicht ESMA führt darüber ein öffentliches Register.
Jeder Eintrag unten gibt dieses Register wieder: welche Gesellschaft die
Zulassung hält, welche Behörde sie erteilt hat, seit wann, und für welche
Dienstleistungen. Das Register ist die Quelle, nicht diese Seite — der Link
steht am Ende.
Worauf zu achten ist
- Den Registereintrag selbst nachsehen. Name der
Gesellschaft im ESMA-Register oder in der Unternehmensdatenbank der BaFin
suchen. Ein Anbieter, der in beiden fehlt, ist ein Grund, die Finger
davon zu lassen — egal, was seine Werbung sagt.
- Auszahlung auf die eigene Adresse. Für Selbstverwahrung
zählt vor allem, dass sich gekaufte Coins auf eine eigene Wallet
übertragen lassen. Prüfen Sie das beim Anbieter, bevor Sie einen größeren
Betrag kaufen — und senden Sie beim ersten Mal einen kleinen Testbetrag.
- Nicht auf der Börse liegen lassen. Solange Coins beim
Anbieter liegen, hält er die Schlüssel. Warum das der entscheidende
Unterschied ist, steht unter
Cold Storage verstehen.
- Gebühren beim Anbieter lesen, nicht in Übersichten.
Spreads und Auszahlungsgebühren ändern sich; maßgeblich ist das
Preisverzeichnis des Anbieters am Tag des Kaufs.
App der Börse Stuttgart. Handel und Verwahrung liegen bei zwei getrennten Gesellschaften, beide mit eigener BaFin-Zulassung.
- EUWAX AG
- BaFin, zugelassen seit 01.04.2025 Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte
- EUWAX AG
- BaFin, zugelassen seit 21.11.2025 Ausführung von Aufträgen
- Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH
- BaFin, zugelassen seit 17.01.2025 Verwahrung, Transfer
Wiener Anbieter mit einer zweiten, deutschen Gesellschaft unter BaFin-Aufsicht.
- Bitpanda GmbH
- FMA (Österreich), zugelassen seit 09.04.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Transfer
- Bitpanda Asset Management GmbH
- BaFin, zugelassen seit 24.01.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Transfer
Grazer Bitcoin-Händler, laut Register auch mit Zulassung für Beratung — als einziger in dieser Liste.
- Coinfinity GmbH
- FMA (Österreich), zugelassen seit 19.12.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Beratung, Transfer
Kauf-App mit Fokus auf Bitcoin, aus Salzburg.
- FIOR Digital GmbH
- FMA (Österreich), zugelassen seit 27.11.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Transfer
Kauf-App mit Fokus auf Bitcoin. Die EU-Gesellschaft ist laut Register nur für den Tausch gegen Geld zugelassen; Verwahrung und Transfer gehören nicht zu ihrer Zulassung.
- RELAI EU SASU
- AMF (Frankreich), zugelassen seit 23.10.2025 Tausch gegen Geld
Amsterdamer Börse, als Handelsplattform zugelassen.
- Bitvavo B.V.
- AFM (Niederlande), zugelassen seit 26.06.2025 Verwahrung, Handelsplattform, Transfer
US-Börse, in der EU über eine irische Gesellschaft. Die breiteste Zulassung in dieser Liste.
- Payward Europe Solutions Limited
- Central Bank of Ireland, zugelassen seit 25.06.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Portfolioverwaltung, Transfer
US-Börse, in der EU über eine Luxemburger Gesellschaft.
- Coinbase Luxembourg S.A.
- CSSF (Luxemburg), zugelassen seit 20.06.2025 Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Transfer
Eine der ältesten noch aktiven Börsen, gegründet 2011.
- Bitstamp Europe S.A.
- CSSF (Luxemburg), zugelassen seit 15.05.2025 Verwahrung, Handelsplattform, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Transfer
Bitcoin-App mit Lightning-Anbindung, in der EU über eine maltesische Gesellschaft.
- Zap (Strike) Europe Limited
- MFSA (Malta), zugelassen seit 25.06.2026 Tausch gegen Geld, Ausführung von Aufträgen, Transfer
Was die Dienstleistungen bedeuten
MiCA zählt zehn Kryptowerte-Dienstleistungen auf. Für Käufer sind vier
davon wichtig: Verwahrung (der Anbieter hält die Coins
für Sie), Tausch gegen Geld (Kauf und Verkauf gegen Euro),
Handelsplattform (Käufer und Verkäufer handeln
untereinander) und Transfer (der Anbieter überträgt
Kryptowerte für Sie, etwa auf eine andere Adresse). Die Liste unter jeder
Gesellschaft ist die aus dem Register — nicht jeder zugelassene Dienst wird
auch als Produkt angeboten.
Wer hier fehlt — und warum
Nicht aufgenommen sind Anbieter, die im ESMA-Register nicht mit einer für
Deutschland gültigen Zulassung stehen oder deren Status sich nicht
eindeutig klären ließ. Das ist kein Urteil über ihr Produkt, sondern die
Bedingung für diese Liste. Ebenfalls nicht hier: Glücksspiel- und
Casino-Angebote mit Kryptowährung — in Deutschland kann keines davon eine
Erlaubnis haben.
Registerstand 16.09.2026. Quelle: ESMA,
Register der
Kryptowerte-Dienstleister nach MiCA. Deutsche Zulassungen zusätzlich in
der Unternehmensdatenbank der BaFin. Maßgeblich ist immer der aktuelle
Registereintrag.